Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sondern ein Verstoß gegen das Recht jedes Menschen auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies
Leben, auch in ihrer eigenen Wohnung! Das neue Gewaltschutzgesetz stärkt Ihre Rechte gegenüber Ihrem gewalttätigen Partner, Ehemann oder Familienangehörigen. Nehmen Sie dieses Gesetz für sich und
ihre Kinder in Anspruch.
Nicht Sie haben Schuld, sondern der, der Ihnen Gewalt antut!
Wenn Sie die Polizei wegen Häuslicher Gewalt rufen, kann diese zu Ihrem Schutz Ihren Partner aus der gemeinsamen Wohnung verweisen und ihm für 10 Tage die Rückkehr dorthin verbieten. Nach dem
Gewaltschutzgesetz können Sie beim Familiengericht, auch ohne Polizeieinsatz, die Wohnungsüberlassung sowie ein Kontakt- und Näherungsverbot beantragen. Schutzanordnungen können auch beantragt
werden, wenn Sie schon länger nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft leben. Sie können damit auch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt beauftragen. Lassen Sie sich unterstützen und
beraten!
Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. bieten Ihnen bei der Klärung Ihrer Fragen und der Entscheidung über weitere Schritte umfassende kostenlose
Beratung. Diese orientiert sich an Ihrer persönlichen Situation und ist vertraulich. Im Frauenhaus Wuppertal finden Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit Schutz und Unterkunft.